Erdbestattung
Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können sich für ein Wahlgrab, ein Reihengrab oder für ein anonymes Grab entscheiden. Die vertragliche Nutzung der Grabstelle wird immer mit dem jeweiligen Friedhofseigentümer vereinbart.
 Beim  Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt  werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des  Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen  bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
            
          In  dieser traditionellen Bestattungsform, die nur auf Friedhöfen  zulässig ist, wird der Verstorbene nach der abgehaltenen Trauerfeier  in einem Sarg beerdigt. Vor der Beerdigung wird der Sarg in der  Feierhalle oder in unserem eigenen Abschiedsraum aufgebahrt und es  ist möglich, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.

 
 


